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Das BVF-Gütesiegel: Nutzen, Anbieter und Beantragung

Die Baubranche boomt. Auf der Suche nach Handwerkern und Materialien müssen sich Bauherren, Investoren, Planer, Architekten und Handwerker auf Wartezeiten einstellen und teilweise sogar Verzögerungen im Bauablauf hinnehmen. Wenn dann noch Mängel auftreten oder nicht aufeinander abgestimmte Produkte zu Schwierigkeiten führen, ist der reibungslose Bauablauf dahin. Mit dem BVF Gütesiegel gibt der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. eine konkrete Entscheidungshilfe pro Qualität und System.

Das BVF Gütesiegel schafft Transparenz und Sicherheit für Bauherren, Investoren, Handwerker sowie Planer und Architekten. Gemeinsame Standards und individuelle Lösungen für die Anforderung des jeweiligen Projekts werden von langjähriger Gewährleistung ergänzt und bieten so höchste Sicherheit und abgestimmte Systeme. So schafft das Siegel die Voraussetzungen für einen reibungslosen Bauablauf.

Das BVF Gütesiegel garantiert den Vertragspartnern, dass der Systemanbieter alle Kriterien erfüllt, die für einen reibungslosen Bauablauf vonnöten sind. Dafür stehen Unternehmen wie ATHE-Therm Heizungstechnik, HakaGerodur, Kampmann, KAN-Therm oder Wavin, um hier nur einige der BVF Siegelträger zu nennen „Wir bieten abgestimmte Systeme, gesicherte Qualität, Produkte mit Gewährleistung und Service aus einer Hand und setzen uns für individuelle und normgerechte Lösungen ein“ unterstreicht der Vorsitzende des Arbeitskreises BVF Gütesiegel Andreas Piephans von mfh systems die verbindenden Elemente der Gütesiegelträger. Ob System- oder Komponentenanbieter, alle Siegelträger eint der hohe Anspruch an Qualität und Service.

„Deshalb ist das BVF Gütesiegel auch ein wichtiges Kriterium für den Flächenheizungsfinder des BVF. Investoren und Bauherren können hier gezielt nach den Unternehmen mit BVF Gütesiegel für ihr jeweiliges Projekt suchen.“ ergänzt Florian Wiemeyer von Oventrop, System-Anbieter aus Olsberg.

„Die Grundlage des Gütesiegel sind Attribute, die den Prozess des Systemangebots im Sinne von Qualität, Kompetenz und Zuverlässigkeit des Siegelinhabers beschreiben“ erläutert Axel Grimm, Geschäftsführer des BVF e.V.. Wichtige Kriterien in der Auswahl der Partner im Bauablauf. Nur bei Einhaltung dieser Kriterien kann sichergestellt werden, dass das Produkt pünktlich geliefert und montiert wird und reibungslos funktioniert.

Beratung und Support bieten schon im Entscheidungsprozess Sicherheit bei der Auswahl des passenden Systems für das Projekt. AGB und erteilte Produktzulassungen nach den geltenden Normen, Gesetzen und technischen Regeln bürgen für Qualität und nachhaltige Lösungen.

Bei der Auswahl der richtigen Flächenheizung können Sie sich auf das BVF Gütesiegel als Qualitätszeichen verlassen. Es steht für die gesicherte, zertifizierte Systemqualität der Produkte mit Gewährleistung. Sie profitieren von individuellen Lösungen aus einer Hand und erhalten damit ein effizientes, normgerechtes sowie innovatives Flächenheizungssystem. Das erleichtert dem Installateur die Arbeit und der Endverbraucher darf sich über eine dauerhaft effiziente und behagliche Flächenheizung freuen, bei der auch der langfristige technische Service sichergestellt ist. Durch die Vorgabe und Überprüfung strenger und transparenter Standards verhilft das BVF Siegel zu einer klaren Orientierung, es schafft Vertrauen und Sicherheit bei allen Beteiligten – vom Planer, über den Fachhandwerker bis zum Endkunden.

BVF-Gütesiegel. Die Argumente dafür.
  • energieeffiziente und normenkonforme Systeme
  • nachhaltige Systemlösungen mit gesicherter Qualität und Gewährleistung
  • effiziente und praxisgerechte Montage
  • umfassende Unterstützung durch BVF Gütesiegelträger
  • Schulung und technischer Support
  • Verkaufsunterstützung
  • schnelle Verfügbarkeit
  • Ersatzteilgarantie > 10 Jahre
  • Planungsunterstützung
  • zertifizierte Systemtechnik
  • langfristiger technischer Service
  • energieeffiziente und normenkonforme Systeme
  • individuelle Lösungen aus einer Hand
  • nachhaltige Systemlösungen mit gesicherter Qualität und Gewährleistung
  • effiziente und praxisgerechte Montage
  • umfassende Unterstützung durch BVF Gütesiegelträger
  • Schulung und technischer Support
  • Verkaufsunterstützung
  • schnelle Verfügbarkeit
  • Ersatzteilgarantie > 10 Jahre
  • Planungsunterstützung
  • zertifizierte Systemtechnik
  • langfristiger technischer Service
  • energieeffiziente und normenkonforme Systeme
  • individuelle Lösungen aus einer Hand
  • nachhaltige Systemlösungen
  • gesicherte Qualität mit Gewährleistung
  • Planungsunterstützung
  • zertifizierte Systemtechnik

Die hier genannten Unternehmen erfüllen die Vorgaben des BVF Siegel und garantieren die regelmäßige Überprüfung der strengen und transparenten Standards.

Träger des BVF Siegel System- und Komponentenanbieter

Die Voraussetzungen für die Beantragung des BVF Gütesiegel

  1. Der Siegelnutzer hat seine Innovationsentwicklung infrastrukturell organisiert.
  2. Der Siegelnutzer integriert die Kunden in die Innovationsentwicklung unter anwendungsspezifischer Relevanz.
  3. Der Siegelnutzer betreibt eine permanente und dokumentierte Eigenkontrolle oder Fremdüberwachung seiner Systemkomponenten.
  4. Der Siegelnutzer markiert seine Produkte und Verpackungen mit einer eindeutigen Produkt- und Herstellerkennzeichnung.
  5. Der Siegelnutzer offeriert ein Sortiment entsprechend DIN EN 1264 bzw. EN 50559 und GEG einschließlich systemumfassender Garantiezusage.
  6. Der Siegelnutzer bietet nur Produkte und Techniken an, die den Kunden eine Werkleistung nach VOB ermöglichen.
  7. Die Vorgaben des Siegelnutzers an die Produktverarbeitung orientieren sich an der BVF-Richtlinie „Schnittstellenkoordination“.
  8. Der Siegelnutzer zertifiziert oder lässt die Funktion und Eigenschaften seiner Systeme durch angemessene Verfahren zertifizieren, wie zum Beispiel: DIN CERTCO, wärmetechnische Prüfung nach EN 1264,EN 50559
  9. Der Siegelnutzer setzt seine Produkte über den fachlich versierten Großhandel und/oder das Handwerk ab.
  10. Der Siegelnutzer unterhält einen im Inland ansässigen und fachlich geschulten Außendienst (Für OEM- und Systemgeschäft nicht notwendig)
  11. Der Siegelnutzer betreibt eine Homepage in deutscher Sprache. Diese bietet kostenlose Services an, die auch in Deutsch abrufbar sind.
  12. Der Siegelnutzer bietet eine technische und kaufmännische Hotline an. Die Beratung erfolgt ohne Zusatzkosten und in deutscher Sprache. Über die technische Hotline erreicht man einen direkten Kontakt zur Anwendungstechnik, Kundendienst und/oder Vertrieb.
  13. Der Siegelnutzer unterstützt die branchenüblichen Standards der technischen Datenkommunikation (Bsp.: VDI 3805, Kurztexte, Langtexte, etc).
  14. Die Daten des Siegelnutzers für die branchenüblichen Schnittstellen unterliegen einer regelmäßigen update-Routine.
  15. Der Siegelnutzer bietet einen Planungsservice an. Oder er stellt für die Planung Daten oder Software zur Verfügung.
  16. Der Siegelnutzer stellt seinen Kunden deutschsprachige Unterlagen (Datenblätter, Montageanleitungen und -tricks, Betriebsanleitungen, FAQ, Empfehlungen für angrenzende Produkte und Werkstoffe u.ä.) zur Verfügung. Die Unterlagen sind kostenlos. Die Unterlagen unterliegen einem permanenten Update.
  17. Der Siegelnutzer unterstützt die Verkaufsaktivitäten seiner Kunden durch angemessene Instrumente. Die können sein: Musterbereitstellung, Messeteilnahme, etc.
  18. Der Siegelnutzer dokumentiert seine Termintreue durch ein geeignetes Reporting. Er hat i.d.R. Transportzeiten unter 72 Stunden.
  19. Der Siegelnutzer unterhält eine Logistikplattform in der EU.
  20. Der Siegelnutzer bietet seinen Kunden eine Einweisung in die Nutzung der Produkte auf der Baustelle an.
  21. Der Siegelnutzer hat ein strukturiertes, aktives Schulungsangebot.
  22. Schulungsstandort ist Deutschland.
  23. Der Kundendienst / technische Service und das Reklamationswesen müssen infrastrukturell organisiert sein. Es gibt eine organisatorisch klar erkennbare Zuständigkeit und dauerhafte Besetzung der Position. Diese wird durch das betriebliche Qualitätswesen dokumentiert.
  24. Die Kontaktstelle für die Ersatzteilbeschaffung sowie Reklamationen und Retouren muss in Deutschland liegen.
  25. Der Siegelnutzer hat die Versorgung mit Ersatzteilen oder technisch kompatiblen Produkten 10 Jahre zu garantieren.
  26. Die Verfügbarkeit der Ersatzteile innerhalb von 48 h durch eine Präsenz in der EU muss gewährleistet sein.
  27. Eine individuelle Reaktion auf eine Reklamation sollte innerhalb von 3 Werktagen erfolgen
  28. Der Siegelnutzer offeriert für seine Geschäftsbeziehung keine Bestimmungen, die unterhalb der nationalen Bestimmungen, wie VOB, BGB, etc. liegen.
  29. Der Ort der Anspruchstellung ist für die Kunden Deutschland.
  30. Der Siegelnutzer hat ein geprüftes und zertifiziertes System zur Rückführung von Verpackung und Produktresten.
  31. Der Siegelnutzer betreibt seine Produktion unter Einhaltung der gültigen EU Umwelt-Standards (z.B. REACH).
  32. Beim Siegelnutzer sind die Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Rohstoffe und deren Recyclingfähigkeit gegeben, dokumentiert und einsehbar.
  33. Der Siegelnutzer betreibt keine Kinderarbeit. Er hält den Arbeitsschutz und Sicherheitsbestimmungen ein. Er diskriminiert nicht!
  34. Der Siegelnutzer muss am jährlichen Nutzertreffen teilnehmen.

Beantragung des BVF-Siegels

    1. Mitglieder des BVF können als Systemanbieter oder als Komponentenanbieter das Siegel beantragen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Erfüllung der Siegelattribute.
      Zum Siegelvergabeverfahren existiert ein verbindlicher Kriterienkatalog und eine separate Satzung. Der BVF Siegelausschuss prüft die Einhaltung und überwacht die Siegelträger.
    2. Bewerbungsunterlagen: BVF Mitgliedsfirmen können diese in ihrem passwortgeschützen Bereich herunterladen. Hier geht es zu den Unterlagen
    3. Nichtmitglieder kontaktieren die BVF Geschäftsstelle.

Die mit dem BVF Siegel ausgezeichneten System- und Komponentenanbieter müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Der Hersteller / Systemanbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Regeln der Technik sowie von den Produkten berührenden Verordnungen und Gesetze.
  • Der Hersteller / Systemanbieter vertreibt seine Produkte über geschultes und fähiges Fachpersonal. Voraussetzung ist dabei ein bestehender Kundendienst zur Beratung und Information aller Kunden und Interessenten.
  • Der Inhaber des BVF Siegels gewährleistet für seine Produkte und Leistungen im Rahmen seiner Garantie und Gewährleistungsvereinbarungen. Diese sind über einen gültigen Haftpflichtvertrag mit einem Versicherer abgesichert.
  • Darüber hinaus müssen alle weiteren Anforderungen des gültigen Kriterienkatalogs erfüllt werden.
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